Kurzantwort: Ob Mieter oder Vermieter die Rohrreinigung zahlt, hängt von der Ursache der Verstopfung ab. Bei selbst verursachten Verstopfungen - etwa durch Feuchttücher, Haare oder Fett - zahlt der Mieter. Liegt ein struktureller Defekt oder eine Verstopfung in der Hauptleitung vor, ist der Vermieter zuständig. Im Zweifel gilt: zunächst den Vermieter informieren und erst dann einen Fachbetrieb beauftragen.
Das Verursacherprinzip im Mietrecht
Der Grundsatz ist im deutschen Mietrecht klar: Wer die Verstopfung verursacht, trägt die Kosten. Das klingt einfach, führt in der Praxis aber häufig zu Streit - weil nicht immer eindeutig ist, wer verantwortlich ist.
Wann zahlt der Mieter?
- Feuchttücher, Wattepads oder andere Fremdkörper wurden in die Toilette gespült
- Der Küchenabfluss ist durch Fett und Speisereste verstopft
- Haare und Seifenreste haben den Duschablauf blockiert
- Der Mieter hat selbst an der Leitung gebastelt und dabei Schäden verursacht
In diesen Fällen kann der Vermieter die Rechnung der Rohrreinigungsfirma an den Mieter weiterleiten.
Wann zahlt der Vermieter?
- Die Verstopfung sitzt in der Hauptleitung oder im gemeinschaftlichen Teil des Rohrsystems
- Das Rohr ist gerissen, korrodiert oder strukturell beschädigt
- Es handelt sich um einen altersbedingten Defekt (Verschleiß, marodes Tonrohr)
- Eine Fehlinjektion durch das Haus (falsches Gefälle, falsch dimensioniertes Rohr) ist die Ursache
Kleine Reparaturen - Klausel im Mietvertrag
Viele Mietverträge enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel. Sie erlaubt es dem Vermieter, Reparaturkosten bis zu einem bestimmten Betrag (üblich sind 75 bis 150 Euro je Reparatur) auf den Mieter abzuwälzen - auch wenn der Mieter die Verstopfung nicht selbst verursacht hat. Diese Klausel ist aber nur wirksam, wenn sie im Mietvertrag klar geregelt ist und die Jahresobergrenze für Kleinreparaturen nicht überschritten wird.
So gehen Sie als Mieter richtig vor
- Vermieter informieren: Melden Sie die Verstopfung schriftlich (E-Mail oder Brief mit Datum), bevor Sie selbst einen Fachbetrieb beauftragen.
- Dringlichkeit klären: Bei einem echten Notfall (Rückstau, Überflutungsgefahr) dürfen Sie selbst handeln und die Kosten zunächst vorstrecken.
- Beweise sichern: Machen Sie Fotos vom Problem und bewahren Sie alle Rechnungen auf.
- Kein Schuldeingeständnis: Unterschreiben Sie keine Erklärung, in der Sie die Verursachung eingestehen, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Mehrparteienhaus: Wer zahlt wenn alle betroffen sind?
Sind mehrere Wohnungen betroffen oder sitzt die Verstopfung in der gemeinsamen Steigleitung, ist eindeutig der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft zuständig. Die Kosten werden in der Regel über die Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt - zumindest wenn die Reinigung zur laufenden Instandhaltung gehört.
Was steht in der Hausordnung?
In manchen Häusern regelt die Hausordnung, was in den Abfluss darf und was nicht. Verstöße dagegen können die Haftung des Mieters begründen. Lesen Sie die Hausordnung, bevor Sie den Vermieter für eine Rechnung haftbar machen wollen.
Fazit
Im Streitfall über die Kosten einer Rohrreinigung in Ihrer Wuppertaler Mietwohnung zählt die Ursache. Informieren Sie immer zuerst den Vermieter, sichern Sie Beweise und beauftragen Sie bei nicht dringenden Problemen erst nach Rücksprache einen Fachbetrieb. Im Zweifel hilft der Mieterverein oder eine kurze Rechtsberatung.